Grillen auf dem Balkon: Was ist erlaubt und was nicht?

Das Grillen ist des Deutschen liebste Beschäftigung im Sommer. Dazu noch ein kühles Bier – fertig ist der perfekte Sommerabend. Die Frage ist jedoch häufig: wo? Klar, am liebsten im heimischen Garten oder unterwegs grillen. Aber was ist wenn kein Garten oder Park in der Nähe ist? Besonders in Mietwohnungen wird die Suche nach einem passenden Ort zum Grillen oft zur Herausforderung. Für die meisten kommt so nur der Balkon der gemieteten Wohnung in Frage.

Grillen auf dem Balkon in einer Mietwohnung – ist das erlaubt?

Grillen auf dem Balkon einer gemieteten Wohnung ist grundsätzlich nicht verboten! Mieter müssen sich jedoch an gewisse “Spielregeln” und Vorgaben des Vermieters halten – welche das Grillerlebnis erheblich einschränken können.

So können Vermieter beispielsweise das Grillen auf dem Balkon mit einem Holzkohlegrill oder Gasgrill aus Brandschutzgründen verbieten. Dem Mieter stehen dadurch oft nur die Alternativen Elektro- oder Kontaktgrill zur Verfügung.

Hinweis: Durch das Grillen auf dem Balkon einer Mietwohnung dürfen die Nachbarn nicht durch Rauch, Lärm oder dergleichen gestört werden.

Kann Grillen auf dem Balkon zur Kündigung führen?

Grillen auf dem Balkon kann zur Kündigung führen. Jedoch bis dieser spezielle Fall eintritt, ist eine Kette von Fehlverhalten nötig. So kann einmaliges Grillen auf dem Balkon trotz eines im Mietvertrag enthaltenen Grillverbots nicht sofort zur Kündigung führen.

Beim ersten Vergehen, bei dem euch der Vermieter erwischt hat, kann er euch eine schriftliche Abmahnung zukommen lassen. Haltet Ihr euch trotz dieser Abmahnung noch immer nicht an das im Mietvertrag vereinbarte Grillverbot, kann euer Vermieter euch mit der Kündigung drohen.

Wie oft darf auf dem Balkon gegrillt werden?

Auf die Frage, wie oft man im Sommer auf dem Balkon grillen darf, gibt es aktuell leider keine einheitliche Regelung.
Daher können wir euch hier nur ein paar Empfehlungen nahelegen.
Grillen auf dem Balkon sollte 1 – 2 Mal im Monat in Ordnung sein. Wichtig ist, das durch eure Grillparty die Nachbarn nicht durch starken Rauch, extreme Lautstärke, etc. belästigt werden.

? Tipp: Informiert eure Nachbarn 1-2 Tage vor der Grillparty über das Event und den Ablauf. Dazu gehören u.a.: geplanter Beginn sowie mögliches Ende und die Anzahl der eingeladenen Gäste.

Falls eure Nachbarn nichts gegen eure Grillevents haben, oder ggf. sogar selbst anwesend sind könnt Ihr natürlich mehr als 1-2 erlaubte Grillabende pro Monat veranstalten.

Mit welchem Grill darf auf dem Balkon gegrillt werden?

Viele Vermieter verbieten den Einsatz von Holzkohle- oder Gasgrills auf dem Balkon.
Grundsätzlich sind diese aber nicht allgemein verboten. Grund für ein Verbot ist oft die erhöhte Brandgefahr sowie eine starke Rauchentwicklung der Holzkohle.

Zu beachten ist hier, was der Vermieter in eurer Hausordnung festgelegt hat.

Das Grillen mit einem Elektrogrill oder einem Kontaktgrill ist in den meisten Mietwohnungen jedoch erlaubt.

Grillen auf dem Balkon der Eigentumswohnung

Seid Ihr Besitzer einer Eigentumswohnung, so stehen euch mehr Rechte beim Grillen zu als in einer Mietwohnung. Der Besitz einer Eigentumswohnung bedeutet aber dennoch nicht automatisch dass? tägliches Grillen oder der Einsatz eines Gas- oder Holzkohlegrills erlaubt sind.

Auch in der Eigentumswohnung müsst Ihr euch an die vereinbarte Hausordnung halten. Diese kann das Grillen auf dem Balkon auf eine begrenzte Anzahl im Monat oder auf bestimmte Grillmodelle beschränken.

Allerdings habt Ihr als Besitzer einer Eigentumswohnung immer die Möglichkeit das Thema Grillen auf der nächsten Eigentümerversammlung zur Sprache zu bringen.
So könnt Ihr mögliche Änderungen in der Hausordnung bewirken, die euch das Grillen wie Ihr es am liebsten mögt, ermöglichen.

Perfekter Standort des Balkongrills

Der perfekte Standort hängt natürlich stark von der Beschaffenheit eures Balkons ab!
Zu beachten ist dass Ihr einen Holzkohlegrill nicht auf einem mit Holzpanelen belegten Balkonboden einsetzt.

Die Unterlage sollte daher immer aus feuerfestem Material bestehen. Am besten eignen sich dazu große Steinplatten die man auch zum Beschweren von großen Sonnenschirmen nutzt.
Wichtig ist auch, dass keine leicht entflammbaren Gegenstände in der Nähe des Grills stehen. Hierbei ist es egal, ob es sich um einen Holzkohle-, Gas-, oder Elektrogrill handelt.

Befindet ihr euch nicht gerade auf einer Dachterrasse, solltet Ihr auch darauf achten das der Balkon über euch durch eure Grillaktivitäten keinen Schaden nimmt.

Wichtig: Der Grill sollte immer gerade auf einer feuerfesten Unterlage stehen. Leicht entflammbaren Gegenstände solltet Ihr nicht in der Nähe des Grills aufbewahren. Achtet auf das Gebäude und den Balkon über euch.

Alternativen? zum Grillen auf dem Balkon

Die beste Alternative ist wohl das Grillen im eigenen Garten oder bei Freunden.

Stehen euch diese Möglichkeiten leider nicht zur Verfügung müsst ihr auf öffentliche Grillplätze oder Parks ausweichen.
Mehr Infos erhaltet Ihr im Beitrag Unterwegs Grillen.

? Hinweis: Bitte grillt nur auf Plätzen und in Parks in denen das Grillen auch ausdrücklich erlaubt ist. Auf keinen Fall dürft ihr euren Grill in der Nähe oder in einem Wald benutzen!

Wir wünschen euch viel Spaß beim Grillen! Schaut euch unsere leckeren Rezepte zum Grillen und Grillzubehör an.

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